Erneut Post von unserem Bauträger. Wir erhalten das Bausgesuch. Nein, schon wieder hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Aus Diana wurde Dina, und dies im gesamten Baugesuch. Das mißfällt der künftigen Bauherrin und bedarf der Korrektur. Unsere Gedanken: Jetzt kleine Fehler, später dann große Fehler? Hoffentlich nicht!
Aus Kostengründen haben wir uns für das sogenannte "Kenntnisgabeverfahren" entschieden. Wir hoffen, dass dies ohne größere Beanstandungen seitens der Baubehörde genehmigt wird. Leider verstoßen wir in drei Punkten gegen den Bebauungsplan:
- Überschreitung Quergiebellänge,
- Überschreitung Traufhöhe,
- Überschreitung Baufenster durch Garage und Carport.